Unsere Firma beschäftigt sich nicht nur mit dem Verkauf von Feuerwerk, sondern auch mit dem Abbrennen von Feuerwerken zu verschiedensten Anlässen.
Einige Beispiele dazu sind:
Hochzeiten, Geburtstage, Kirmes, Dorf-, Stadt- & Vereinsfeste
sowie Firmen Events, Präsentationen und Jubiläen.
Sie dachten sicher, es wäre viel zu TEUER!!!
NEIN, das Feuerwerk wird nach Ihren Wünschen und finanziellen Möglichkeiten geplant und von geprüften sowie zugelassenen Pyrotechnikern durchgeführt.
Alle behördlichen Genehmigungen zur Durchführung eines Feuerwerks holen wir nach Ihrem Auftrag für Sie ein.
Eine weitere kostengünstige Variante wäre ein von uns zusammengestelltes Feuerwerkspaket, das Sie zu Ihrer Feier selbst abbrennen.
Den erforderlichen Antrag für die Genehmigung des zuständigen Ordnungsamtes finden Sie gleich hier (doc) oder hier (pdf). (Ausnahmegenehmigung nach �24 der 1. SprengV)
Beachten Sie bitte, das dieser Antrag mindestens 14 Tage vorher beim Ordnungsamt vorliegen muss.
Bei Anfragen senden Sie bitte eine eMail an uns.
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Sie können wählen zwischen:
Kleinfeuerwerk/Gartenfeuerwerk - Zündung von überwiegend kleinkalibrigen Feuerwerksbomben und Feuerwerksbatterien.
Barockfeuerwerk - Zündung von überwiegend "lautlosem" Feuerwerkskörpern wie Vulkanen, Fontänen, Sonnen, Wasserfällen und Bengalfeuer
Indoorfeuerwerk - Zündung von speziellen, raucharmen, rauchfreien und ungiftigen Feuerwerksartikeln wie Fontänen, Flammensäulen, Blitz & Knallartikeln sowie Effektwerfern mit Auswurf von zum Beispiel Konfetti
Höhenfeuerwerk - Zündung von Römischen Lichtern, Feuerwerksbatterien, Bombetten und großkalibrigen Feuerwerksbomben (bis Kaliber 200)
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